Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kehrig

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2020 und Entlastungserteilung

 

Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2020 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge 2.126.300,19 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.136.798,52 €

Jahresfehlbetrag 10.498,33 €

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen 1.984.939,11 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen 2.092.274,45 €

Veränderungen des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr - 107.335,34 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Kehrig hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 von 4.499.541,07 Eur um 10.498,33 Eur auf 4.489.042,74 Eur reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a)

dem Ortsbürgermeister Stefan Ostrominski, sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,

b)

dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07.06.2021 bis 16.06.2021 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Kehrig  — Ostrominski, Ortsbürgermeiste