Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2021 vom 23.03.2021

 

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 23.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 19.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.801.970 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.291.040 Eur

Jahresfehlbetrag auf 489.070 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.690.730 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.076.160 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 385.430 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 234.600 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.017.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf - 782.400 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 782.400 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 47.780 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 734.620 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 2.707.730 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 3.140.940 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf - 433.210 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 Eur

verzinste Kredite auf 782.400 Eur

zusammen auf 782.400 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

 

- Grundsteuer A 300 v.H.

 

- Grundsteuer B 365 v.H.

b)

Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 

- für den ersten Hund 24,60 Eur

 

- für den zweiten Hund 37,20 Eur

 

- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.323.263,43 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2019 mit 176.277,64 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 insg. 4.499.541,07 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 478.240,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 voraussichtlich 4.021.301,07 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2021 mit 489.070,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 3.532.231,07 Eur.

Kehrig, den 23.03.2021  —  Ostrominski
Ortsbürgermeister

Hinweis

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.04.2021 bis 15.04.2021 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Kehrig, den 23.03.2021  —  Ostrominski
Ortsbürgermeister