Neues Baugebiet „Ober dem Pörschpesch II“.vom 24.11.2016

Neues Baugebiet „Ober dem Pörschpesch II“.vom 24.11.2016

Der Ortsgemeinderat von Kehrig beabsichtigt aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken das Gebiet den rechtskräftigen Bebauungsplan „Ober dem Pörschpesch “ im Rahmen des geltenden Flächennutzungsplanes zu erweitern.

Da alle gemeindeeigenen Bauplätze im ersten Baugebiet in kurzer Zeit verkauft werden konnte wurde am 11.05.2016 der Planaufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst, der am 17.06.2016 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Vordereifel öffentlich bekannt gemacht worden ist.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 den Vorentwurf; 1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober dem Pörschpesch“ anerkannt.

Weiterhin wurde beschlossen den Vorentwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Verbandsgemeinde Vordereifel auszulegen. Während dieser Zeit können Anregungen vorgebracht werden; ein Vertreter der Verwaltung steht während dieser Zeit für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Erörterung zur Verfügung. Die Bauverwaltung wird mit der Durchführung der Unterrichtung und Erörterung beauftragt. Dabei ist auf die geringfügige Plangebietserweiterung gegenüber dem Planaufstellungsbeschluss hinzuweisen.

Die Bauverwaltung wird weiterhin damit beauftragt, das Verfahren zur der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für den anerkannten Vorentwurf durchzuführen und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen Monatsfrist zu gewähren. Dabei ist ebenfalls auf die geringfügige Plangebietserweiterung gegenüber dem Planaufstellungsbeschluss hinzuweisen.

Hier den Plan in (pdf)