Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Ladung

 

Ladung
zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Elztal II Monreal, Landkreis Mayen-Koblenz - verkürzte Fassung -
I. Anhörungstermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Elztal II Monreal wird gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I S. 546 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 - BGBl. I S. 2794 - der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes auf
Donnerstag, den 14.08.2014 um 18:00 Uhr
im Sportlerheim am Sportplatz in Monreal
anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden und zwar
1. als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke;
2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen.
3. als Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist und einen Kartenauszug. Die Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, gehen die Auszüge an den Bevollmächtigten bzw. den Vertreter.
Die Übersichtskarte des Neuen Bestandes ist im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de eingestellt (Startseite/Bodenordnungsverfahren/DLR Westerwald-Osteifel/Elztal II Monreal).
II. Offenlegungstermin
Vor dem Anhörungstermin wird der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für die Beteiligten offengelegt.
Die Aus- und Offenlegung erfolgt am Donnerstag, 14.08.2014 in der Zeit von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr im Sportlerheim am Sportplatz in Monreal
Bedienstete des DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, werden zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Die Anträge auf Erläuterung der neuen Feldeinteilung an Ort und Stelle sind spätestens bis zum 15.09.2014 beim DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, zu stellen.
Am 28.07.2014 wird zunächst mit der Vermessung der landwirtschaftlichen Grundstücke begonnen. Anschließend werden Gärten und soweit noch nicht bereits erfolgt Ortslagengrundstücke vermessen und falls erforderlich vermarkt. Die Vermessung von Waldfläche erfolgt, sofern erforderlich im Herbst oder Winter.
Landwirtschaftliche und Forstwirtschaftliche Grundstücke werden nicht vermarkt. Auf Antrag kann gegen Kostenerstattung in Höhe von 60 € pro Grenzpunkt eine Abmarkung der neuen Grundstücke erfolgen.
III. Besitzübergang
Der Besitzübergang wurde mit Verwaltungsakt vom 15.07.2014 geregelt. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gehen Besitz und Nutzung am 01.09.2014 auf die neuen Berechtigten über.
Die mit dem Besitzübergang erlassenen Überleitungsbestimmungen sind beim DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, einzusehen.
Geldausgleiche und Entschädigungen
Die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Geldausgleiche sind wie folgt fällig:
· die von den Teilnehmern an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlenden Geldausgleiche am 01.09.2014;
hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt eine Zahlungsaufforderung, der Sie bis zum genannten Termin bitte nachkommen möchten
· die von der Teilnehmergemeinschaft an die Teilnehmer zu zahlenden Geldausgleiche am 01.10.2014;
hierzu erhalten Sie vom Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz in Neustadt einen entsprechenden Scheck.
IV. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses entweder
a) im Anhörungstermin am 14.08.2014 oder
b) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim DLR Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur oder dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen erhoben werden.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Reise- und Fahrkosten können nicht erstattet werden.
Im Rahmen der Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" besteht die Möglichkeit von der Teilnehmergemeinschaft kostenlos Obstbäume, Laubbäume, Sträucher und Kletterpflanzen zu erhalten.
I.A. Gerd Kohlhaas, Vermessungsdirektor