Wegeerschließung „In der Wohmbach“ Gemeinde Kehrig und angrenzende Gemeinden Gamlen und Hambuch.

 

 

Wegeerschließung „In der Wohmbach“ Gemeinde Kehrig und angrenzende Gemeinden Gamlen und Hambuch.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

im vorgenannten Distrikt „In der Wohmbach“, Flur 5, Gemarkung Kehrig befindet sich ein Erdweg, der den Privatwald und Gemeindewald im dortigen Bereich erschließt.

Dieser Weg hat eine Breite von 2 Meter und  soll wegen der Schlepperbefahrbarkeit auf 3 Meter verbreitert werden.

Die Kosten der Maßnahme werden von der Ortsgemeinde Kehrig getragen.

Da die Lage im Kataster nicht eindeutig ist, sind  voraussichtlich die Eigentümer folgender PW Parzellen hiervon betroffen:

218/64, 219/64, 62/3, 59, 58, 147/55, 146,/55, 149/54, 148/54, 119/53, 118/53, 159/52, 235/51, 236/51, 216/50, 215/50, 49, 213/47, 212/47, 214/47, 173/47, 211/46, 35, 120/37, 121/37, 175/34, 174/34, 36, 205/33, 204/33, 203/33, 117/32, 116/32 und 115/32.

 

Wir bitten die  Eigentümer der Parzellen bis zum 31.03.2014 schriftlich um Mitteilung, ob Einwände gegen die Wegeverbreiterungsmaßnahme bestehen.

Der Baumbestand soll nicht in Anspruch genommen werden. Eine entsprechende Abstimmung mit der Unteren Landespflegebehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist erfolgt.

Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Revierleiter Leo Kaiser, Forstrevier Monreal/Kehrig unter Tel.: 02561/2718, Handy: 0152 – 28851677 oder bei Herbert Keifenheim,

Tel.: 02651/903554.

Herbert Keifenheim, Ortsbürgermeister