Rasengräber als neue Bestattungsform, Friedhof Kehrig


Rasengräber als neue Bestattungsform,  Friedhof Kehrig

 

Der Ortsgemeinderat hat die neue Friedhofssatzung erweitert und am 22.08.2013 beschlossen. Die Gemeinde weist auf dem Friedhof eine Stelle für Rasen-Reihengrabstätten aus.

In Rasengrabstätten sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Die Rasengrabstätten werden als Einzelgräber angeboten mit einer Liegefrist von

grundsätzlich 25 Jahren. Die Pflege dieser Grabstätten in Form von Rasenflächen obliegt ausschließlich dem Friedhofspersonal oder den von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten.

Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Zulässig sind Liegeplatten Größe 40 x 40 cm, mit namentlicher Kennzeichnung. Das Aufstellen von Grablichtern, Blumenvasen und anderen Grabschmuck

auf der Grabplatte ist vom 01. Oktober des Jahres bis zum 15. März des Folgejahres gestattet.

Dem Wunsch der Mitbürgerinnen und Mitbürger von Kehrig nach einer weiteren Bestattungsform nach der Möglichkeit als:  Reihengrabstätte, Wahlgrabstätte, Urnengrabstätte und anonyme Grabstätten

wurde somit Rechnung getragen. Die erste Bestattung auf diesem neuen Gräberfeld an der Friedhofskapelle hat stattgefunden.

Herbert Keifenheim, Ortsbürgermeister