Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen

 

 Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters


 Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2014 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in 56729 Kehrig sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter
Herbert Keifenheim, Am Siegenpfad 5, 56729 Kehrig,
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel - Wahlbüro - in 56727 Mayen, Kelberger Straße 26,
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
Herbert Keifenheim, Am Siegenpfad 5, 56729 Kehrig,
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel - Wahlbüro -
in 56727 Mayen, Kelberger Straße 26,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr,
ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens
am Freitag, dem 02. Mai 2014, 18.00 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
56729 Kehrig, 03. Februar 2014 Herbert Keifenheim, Wahlleiter