Windkraft: Vordereifel teilt Gebiet auf

indkraft: Vordereifel teilt Gebiet auf

 

Vorrangflächen Nördlicher Bereich der Verbandsgemeinde wird genauer untersucht

 

M Vordereifel. Als langwieriger als zunächst vermutet entpuppt sich die Änderung des Flächennutzungsplans in der Vordereifel. Ziel ist es, weitere Vorrangflächen für Windenergie auszuweisen. Durch eine neue rechtliche Lage stehen nun weitere Untersuchungen aus. Der Verbandsgemeinderat hat sich deshalb einstimmig dafür entschlossen, seine Fläche in einen nördlichen und einen südlichen Teil abzugrenzen.

Zuvor war der Rat davon ausgegangen, dass ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) im nördlichen Teil des Gebiets als Ausschlusskriterium zu werten ist (die RZ berichtete). Laut eines Schreiben aus dem Umweltministerium stellt sich die Situation nun anders dar: Demnach steht die Landschaftsschutzverordnung Vorrangflächen nicht entgegen. Das bedeutet, dass das LSG allein nicht mehr als Tabukriterium herhalten darf. Das wiederum hat zur Folge, dass nun weitere artenschutzrechtliche Prüfungen notwendig werden, was das weitere Verfahren deutlich verlängert.

Bislang wurden solche Untersuchungen nur im südlichen Teil angestellt. Dort ist die Planung bereits weiter fortgeschritten. Um die Pläne für diesen Teil nicht zu verzögern, wurde das Gebiet in zwei Hälften geteilt. Der südliche Bereich bleibt Gegenstand der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplans, er soll zuerst für die Offenlage vorbereitet werden. Der nördliche ist Bestandteil eines eigenständigen Änderungsverfahrens. So könnten Anlagen erst im südlichen Teil genehmigt werden, später gegebenenfalls auch im nördlichen. Für beide Bereiche gelten dieselben Ausschlusskriterien, betonte ein Vertreter des zuständigen Ingenieurbüros bei der Vorstellung der Verfahrensweise.

Wie Bürgermeister Gerd Heilmann erklärte, bedeuten die Teilung und die damit einhergehenden weiteren Untersuchungen erhebliche Mehrkosten. 100 000 Euro sind für das Verfahren für dieses Jahr im Haushalt eingeplant. Eine Summe, die aber nicht ausreichen wird, schätzt Heilmann.

Als ärgerlich und nicht nachvollziehbar bezeichnete Richard Heinz, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat, daher die neue rechtliche Beurteilung. Es sei verwunderlich, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht länger als Ausschlussgrund gelte und nun auch noch der nördliche Teil zu untersuchen sei. Das löse Unmut aus. „Aber es ist der einzig gangbare Weg“, sagte er. Die Teilung sei nötig, damit es im südlichen Bereich bald zu Vorrangflächen kommen kann.

Auch Herbert Keifenheim, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sprach von einer ärgerlichen Situation. „Aber wir müssen weitermachen. Wir dürfen die Ortsgemeinden nicht im Stich lassen“, meinte er. Man müsse sehen, dass man vorankomme, damit in den unkritischen Bereichen so schnell wie möglich Konzentrationsflächen ausgewiesen werden können.

Die Teilung an sich hielt auch Lutz Krüger von der FDP-Fraktion für sinnvoll. Allerdings stimmte seine Fraktion gegen den Aufstellungsbeschluss für den nördlichen Teil. „Trotz aller Versuche gibt es nicht mehr Planungssicherheit als am Anfang des Verfahrens“, sagte er. Er bemängelte wie schon in der vorangegangenen Sitzung unzureichende Vorgaben aus Mainz. Ständig ändere sich die Sachlage. Daher plädierte er dafür, zunächst weitere Regelungen abzuwarten. Schon jetzt habe die Verbandsgemeinde Zehntausende Euro ausgegeben. Seine Fraktion wolle auf Basis vieler ungeklärter Fragen vorerst keine kostenpflichtigen Aufträge in der Sache mehr erteilen. Dem mehrheitlichen Beschluss des Rates, weitere Artenschutzanalysen wie das Untersuchen von zwei Schwarzstorchhorsten vornehmen zu lassen, versagten sie deshalb ihre Zustimmung.

Richard Heinz und Herbert Keifenheim warnten dagegen, eine Verzögerung bringe keine Vorteile, sondern vergrößere die Gefahr, dass es zu einer Verspargelung der Landschaft kommt. Deshalb müsse der Weg nun konsequent zu Ende gegangen werden, argumentierten sie. Bei der Sitzung wurde zudem entschieden, einige kleine und isolierte Splitterflächen als Vorrangflächen auszuschließen.

Rhein-Zeitung vom Dienstag, 17. Dezember 2013, Seite 12
 
       
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