Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung Kehrig

Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung Kehrig  

        

 Festlegung der Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke im Baugebiet  „ Ober dem Pörschpesch“

 Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die unten aufgeführten Verkaufsbedingungen festgelegt.

 Der -Verkaufspreis 29,50 €/qm (ohne Erschließungskosten) istfällig und zahlbar innerhalb von vier Wochen, vom Tage der Beurkundung an gerechnet.

 Die Bauverpflichtung wurde dahingehend beschlossen, dass auf dem erworbenen Grundbesitz innerhalb von 2 Jahren, vom Tage der Beurkundung an gerechnet, mit den Bauarbeiten zur Errichtung eines Wohnhauses zu beginnen und das Wohnhaus innerhalb weiterer 3 Jahre, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, fertigzustellen ist.

 Für den Fall, dass die Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Ortsgemeinde Kehrig das Recht vor, von diesem Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Erwerber den Grundbesitz innerhalb von 5 Jahren ohne Zustimmung der Ortsgemeinde Kehrig weiterveräußert.

Im Fall der Ausübung des Rücktrittrechtes durch die Ortsgemeinde hat der Erwerber oder dessen Rechtsnachfolger nur Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.

 Auf Rückerstattung entgangener Zinsen und gezahlter Kosten oder auf Vergütung von Aufwendungen hat der Erwerber oder dessen Rechtsnachfolger keinen Anspruch, ausgenommen für ein mit Genehmigung der Ortsgemeinde Kehrig errichtetes, aber nicht vollendetes Bauwerk. Insoweit erfolgt die Ausgleichung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung.

 Kommt eine Einigung über diesen Betrag nicht zustande, so soll ein vom Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes Osteifel-Hunsrück zu bestellender Sachverständiger endgültig darüber entscheiden.

 Die Ausgleichung kann gegenüber der Ortsgemeinde Kehrig nicht geltend gemacht werden für Gebäudeteile die ohne ihre Einwilligung errichtet worden sind. Die bei Vertragsrücktritt entstehenden Kosten sowie die Kosten der Rückübertragung auf die Ortsgemeinde fallen dem Erwerber oder dessen Rechtsnachfolger zur Last.

 Diese Vertragsfolge wird jedoch solange nicht ausgelöst, als der Erwerber infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die er nicht zu vertreten hat, verhindert ist, die Bauverpflichtung innerhalb der angegebenen Frist zu erfüllen.

 In diesem Falle verlängert sich die Frist um den Zeitraum, innerhalb dessen die Vertragserfüllung gehemmt war.

 Zur Sicherung der vorstehend eingeräumten Rechte bewilligen und beantragen die Beteiligten die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Ortsgemeinde Kehrig in das Grundbuch.

 Für den Fall des Rücktritts bevollmächtigen die Beteiligten hiermit unwiderruflich für sich und ihre Erben den jeweiligen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kehrig bzw. dessen Stellvertreter, mit der Befugnis zur Übertragung der Vollmacht, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Rückauflassung des vorstehend übertragenen Grundbesitzes auf die Ortsgemeinde Kehrig vorzunehmen.

 

 Der Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet „Ober dem Pörschpesch“

 wird auf 29,50 €/qm festgelegt. Im Verkaufspreis sind die Erschließungskosten

 nicht enthalten. Diese werden zzgl. zum Verkaufspreis erhoben.

Die Bauinteressenten die im Baugebiet „Ober dem Pörschpesch“ schon Optionswünsche an die Ortsgemeinde Kehrig gerichtet haben können ab sofort die Bauplätze käuflich erwerben.

Derzeit werden die Kanalbauarbeiten trotz widriger Witterungsverhältnisse im Gebiet weiter durchgeführt. In der Versickerungsfläche wurde der Sammler schon gesetzt.

 2. Aufnahme eines Kredits für das Haushaltsjahr 2013

    Grundsatzbeschluss

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Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2013 setzte im  § 2 den Gesamtbetrag der Kredite des Haushaltsjahres 2013 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 170.580,00 Eur fest.

 Die Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 GemO i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz -Kommunalaufsicht- wurde mit Schreiben vom 22.04.2013 für den Gesamtbetrag der Kredite von 170.580,00 Eur erteilt.

 Da auch in diesem Jahr die notwendigen Kredite der Verbandsgemeinde und der einzelnen Ortsgemeinden gleichzeitig aufgenommen werden sollen, um günstigere Zinskonditionen zu erhalten, wird empfohlen, die Verbandsgemeindeverwaltung im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres 2013 in der dann notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste Kreditangebot abgegeben hat.

 Der Ortsgemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in Höhe, wie es zur Vermeidung eines Fehlbetrages für Investitionen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem in der Haushaltssatzung 2013 festgesetzten Gesamtbetrag von 170.580,00 Eur.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Kredit bei der Bank/Sparkasse aufzunehmen, die die günstigsten Zinskonditionen bieten.

 Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote einzuholen und dem Ortsbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.

 Der Auszahlungskurs soll 100% betragen, der Tilgungssatz 1%, zuzüglich ersparter Zinsen.