Widmung der Straße "Pörschpesch", Ortsgemeinde Kehrig

Widmung der Straße "Pörschpesch", Ortsgemeinde Kehrig

 

Der Ortsgemeinderat Kehrig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2021 den Beschluss gefasst, die Straße „Pörschpesch", Ortsgemeinde Kehrig, Flur 1, Parzelle Nr. 77/1 teilweise und Nr. 101/20, als öffentliche Straße entsprechend § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in seiner derzeit gültigen Fassung, förmlich zu widmen.

Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.

Durch diese Widmung erhält diese hergestellte Gemeindestraße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG.

Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die Straße ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eine Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Ziffer 3a LStrG).

Träger der Baulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Kehrig.

Die gewidmete Verkehrsfläche ist in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

Dieser kann während den Dienststunden

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Widmung vollzieht sich mit dieser Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.

Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an vg-vordereifel@vpsko.rlp

erhoben werden.

Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter //www.Verbandsgemeinde@vordereifel.de">http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.de aufgeführt sind.

"Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."

Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisrechtsausschuss, Bahnhofstraße, 56068 Koblenz eingeht.

Mayen, den 10.06.2021 (Siegel)  —  Alfred Schomisch
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel  —  Bürgermeister