Bebauungsplan für das Teilgebiet „Vor dem Dorf“

Bebauungsplan für das Teilgebiet „Vor dem Dorf“

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

BebaungsplanKehrig

Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Vor dem Dorf“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen. Darüber hinaus wurde am 25.05.2021 der Entwurf anerkannt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kehrig, Flur 12. Er ist in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt (s. Anlage).

Planungsziele

Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauland für junge Familien zur Deckung der örtlichen Baulandnachfrage im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung. Dabei ist die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ vorgesehen.

Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 b BauGB geführt.

Auslegungsdauer

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 16.06. bis 15.07.2021

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer 47, während der Öffnungszeiten (montags - donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können Sie die Unterlagen in diesem Zeitraum auch unter www.vordereifel.de Rubrik „Verwaltung und Rathaus Þ Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Kehrig / Vor dem Dorf“ im Internet einsehen.

Während dieser Auslegungsfrist kann Jeder zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung nehmen.

Aufgrund der aktuellen Situation / Coronakrise gelten besondere Vorgaben. Grundsätzlich ist erwünscht, dass Stellungnahmen schriftlich oder per Email an: j.gaeb@vordereifel.de eingereicht werden. Persönliche Vorsprache ist möglich, gemäß den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen ist aber vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter, Herrn Gäb, unter 02651/8009-36 in Verbindung. Bei Ihrer Vorsprache sind besondere Hygienevorschriften zu beachten, die bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden. Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder per Telefon erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:

Es wird ausdrücklich öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Kehrig, den 02.06.2021 (Siegel) — Stefan Ostrominski, Ortsbürgermeister