Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2021
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- Erstellt: Samstag, 03. April 2021 07:08
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2021 vom 23.03.2021
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 23.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 19.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.801.970 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.291.040 Eur
Jahresfehlbetrag auf 489.070 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.690.730 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.076.160 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 385.430 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 234.600 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.017.000 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 782.400 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 782.400 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 47.780 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) 734.620 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 2.707.730 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 3.140.940 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf - 433.210 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Eur
verzinste Kredite auf 782.400 Eur
zusammen auf 782.400 Eur
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
a) |
Grundsteuer |
- Grundsteuer A 300 v.H. |
|
- Grundsteuer B 365 v.H. |
|
b) |
Gewerbesteuer 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
|
- für den ersten Hund 24,60 Eur |
|
- für den zweiten Hund 37,20 Eur |
|
- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur |
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.323.263,43 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2019 mit 176.277,64 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 insg. 4.499.541,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 478.240,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 voraussichtlich 4.021.301,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2021 mit 489.070,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 3.532.231,07 Eur.
Kehrig, den 23.03.2021 — Ostrominski
Ortsbürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.04.2021 bis 15.04.2021 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.