Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Peschen“

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Peschen“

I. Auslegungsbeschluss

In der letzten öffentlichen Sitzung am 02.07.2020 hat der Ortsgemeinderat von Kehrig die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich für die Aufhebung liegt in der Gemarkung Kehrig Flur 8 und ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt.

Die unmaßstäblich verkleinerte Planzeichnung ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen der Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Peschen“ - bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext, der Begründung inkl. Umweltbericht und dem Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.07.2020 mit den jeweils getroffenen Abwägungsentscheidungen zu den während den frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 04.09.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen - Zimmer 49 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage--downloads/bebauungsplaene

eingesehen werden.

Während der Offenlage können von jedem Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden.

Stellungnahmen die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (vgl. § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch).

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden:

hp.wagner@vordereifel.de.

Anhänge empfehlen wir ggf. als Word-Datei oder als PDF-Datei zu übermitteln.

IV. Umweltrelevante Informationen

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen vor:

-

Städtebauliche Begründung

 

Hier werden der Inhalt, die Ziele sowie die Beschreibung der Aufhebung dargelegt.

-

Umweltbericht

 

Er enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden bau- und betriebsbedingten Umweltauswirklungen.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:

1. Landesamt für Geologie und Bergbau mit Aussagen zu Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund allgemein und mineralischen Rohstoffen sowie zur Radonprognose

Kehrig, 13.07.2020 — Ostrominski
Ortsbürgermeister