Hinweis! Das nicht gestattet ist, die Streuobstwiese hinter dem Siegenpfad zu befahren
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- Erstellt: Freitag, 25. Oktober 2019 09:26
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Hinweis!
Liebe Kehriger.
Ich möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, die Streuobstwiese hinter dem Siegenpfad zu befahren, dies gilt für alle Arten von Fahrzeugen.
Die Gemeinde hat hier frisch eine Blumen- bzw. Bienenwiese eingesät. Damit diese Bemühungen Früchte tragen und alle Bürger die Wiese im kommenden Frühjahr genießen können, (die Bienen selbstverständlich auch) muss sie geschützt werden.