Bauboom: Hier entsteht in der Vordereifel Wohnraum

Bauboom: Hier entsteht in der Vordereifel Wohnraum

Viele Gemeinden wollen 2019 noch vereinfachtes Antragsverfahren nutzen

 

Von unserem Redakteur Martin Boldt

VG Vordereifel. Noch bis zum Jahresende besteht für Kommunen deutschlandweit die Möglichkeit, neue Flächen für Wohnbebauung in Ortsrandlagen in einem beschleunigten Verfahren auf den Weg zu bringen. Einzige Bedingung: Die Größe der zusätzlichen Areale darf die von einem Hektar nutzbarer Grundfläche nicht überschreiten. Ab dem 1. Januar 2020 greift dann wieder das gängige Verfahren, für das eine Flächennutzungsplanänderung verpflichtend ist. Weil dies allerdings um einiges aufwendiger und teurer ist, sind zahlreiche Räte in der Vordereifel inzwischen aktiv geworden und haben mögliche Baugebiete identifiziert und Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Unsere Zeitung gibt einen Überblick über bereits bekannte Projekte:

Baar: Der aktuellen Beschlusslage nach beabsichtigt die Ortsgemeinde im Ortsteil Freilingen, in der Straße „Zum Steinbüchel“, eine Fläche in einer Größe von 3800 Quadratmeter auszuweisen.

Ditscheid: Die Ortsgemeinde hat eine Fläche angrenzend an das Baugebiet „Im Schlehpesch“ anvisiert und steht derzeit in Verhandlungen zum Grunderwerb. Die hydraulische Berechnung des Ortsabwassernetzes durch die Verbandsgemeinde ist erfolgt und lässt hier ausreichende Spielräume. Die Größe wird sich auf voraussichtlich 16 000 Quadratemeter belaufen.

Herresbach: Auf zwei Flächen hat man sich in Herresbach festgelegt: Zum einen soll eine Erweiterung des Baugebietes „Im Bungarten“ auf den dort gelegenen gemeindlichen Grundstücksflächen in einer Größe von 2300 Quadratmetern erfolgen. Im Ortsteil Döttingen soll eine weitere Bautiefe an den Bestand in Richtung Ortslage Herresbach im Bereich Tannenweg angebunden werden. Geplante Größe: 4600 Quadratmeter.

Kehrig: Die Ortsgemeinde hat sich nach eingehender Beratung aktuell auf zwei Gebiete festgelegt: Neue Häuser sollen zum einen auf der an die Elztalstraße angrenzenden Baufläche „An Pörschpesch“ entstehen. Die Zulässigkeit der circa 6800 Quadratmeter großen Fläche wird aktuell aber noch auf eine Verträglichkeit mit dem angrenzenden Quellschutzgebiet des Klosterbaches geprüft. Parallel zur Elztalstraße/Vor dem Dorf in Richtung Ortsausgang Düngenheim ist zudem die Ausweisung einer weiteren Baureihe vorgesehen. Die Größenordnung beträgt hier rund 15 000 Quadratmeter.

Kirchwald: In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18. Februar 2019 wurden folgende Flächen für eine Umsetzung festgelegt: Die Verlängerung der Kirchstraße in einer Größenordnung von 9300 Quadratmetern sowie die Erweiterung des Bebauungsplangebiets „Im Kirchboden“ um eine Bautiefe. Auch hier werden rund 8500 Quadratmeter erschlossen.

Kottenheim: Die Ortsgemeinde wird sich derzeit auf die Ausweisung eines Gebietes am Ende der Schulstraße als erste Erweiterung „In der Rutschbach/Vorn unter dem Beilweg“ mit einer Größe von 15 000 Quadratmetern beschränken. Das schwerpunktmäßig anvisierte Gebiet hinter der Keltenstraße beziehungsweise der Straße „Am Heiligenhäuschen“ scheitert für die Anwendung des § 13 b des Baugesetzbuches aufgrund naturschutzrechtlicher Gründe.

St. Johann: In ihrer Sitzung vom 31. Januar 2019 haben sich die Ratsmitglieder zu einer Kombination der beiden ursprünglich ins Auge gefassten Gebiete in der „Verlängerung Kirchstraße“/Ettringer Straße“ in einer Größe von rund 25 000 Quadratmetern entschieden. Die Verbandsgemeinde merkt jedoch an, dass die aktuelle Hydraulik bereits eine kritische Belastung des Ortsabwassernetzes aufzeigt. Eine dezentrale private Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken scheint einer ersten Untersuchung nach aber möglich.

Siebenbach: Die Ortsgemeinde hat die vorgesehenen Flächen mit einer Größe von etwa 8600 Quadratmetern in der Verlängerung der Hauptstraße/Hardtstraße aufgekauft. Die Kreisverwaltung hat in der Stellungnahme vom 19. November 2018 jedoch die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB verneint. Unabhängig hiervon will die Ortsgemeinde gemäß Beschluss vom 28. Januar 2019 die konkreten Planungen für den Bebauungsplan aufnehmen.

Bei der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung der Vordereifel war zu vernehmen, dass die Kreisverwaltung die einzelnen Bauvorhaben sehr unterschiedlich bewertet und vor allem sehr kritisch auf die geplante Ausweisung in den Außenbereichen reagiert hat. Es wurde in allen Fällen darauf verwiesen, dass nur eine zusätzliche Bautiefe an die bestehenden Ortslagen erweitert werden dürfte. Der Rat mochte dieser Aussage jedoch nicht vorbehaltlos zustimmen beziehungsweise teilte diese nicht. Der Grund: Bei nur einer Bautiefe seien beitragsrechtliche Probleme kaum vermeidbar. Die Vorgabe provoziere entweder den Fall, dass Anlieger die nur einseitig bebaute Erschließungsstraße komplett bezahlen oder sich aber in verschiedenen Fällen durch die Platzierung der Straße an die vorhandene Bebauung eine nochmalige Beitragsverpflichtung für den Bestand ergeben könnte.

„Zum Glück liegt die Planungshoheit bei den Ortsgemeinden – und die lassen sich da auch nicht reinreden“, sagte Ratsmitglied Herbert Keifenheim. „Die Verbandsgemeinden Kaisersesch und Maifeld weisen Baugebiete noch und nöcher aus, da dürfen wir in der Vordereifel einfach nicht den Anschluss verlieren.“

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Heute Acker, morgen Wohngebiet: So wie in Sankt Johann planen derzeit gleich mehrere Gemeinden der Vordereifel, das vereinfachte Verfahren bei der Ausweisung neuer Baugebiete zu nutzen. Foto: Elvira Bell

RZ Andernach & Mayen vom Samstag, 13. April 2019, Seite 13 (0 Views)