Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kehrig

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2017 und Entlastungserteilung

 

Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in seiner Sitzung am 23.08.2018 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2017 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

459.614,68 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.476.363,79 €

Jahresfehlbetrag

1.016.749,11 €

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen

1.053.816,67 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

1.715.871,04 €

Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

./. 662.054,37 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Kehrig hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 von 5.170.966,86 Eur um 1.016.749,11 Eur auf 4.154.217,75 Eur reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

  1. dem Ortsbürgermeister Herbert Keifenheim, sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,
  2. dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Gerd Heilmann, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 03.09.2018 bis 12.09.2018 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Kehrig

Keifenheim,

Ortsbürgermeister