Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2020

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2020

 

vom 04.05.2020

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 04.04.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 30.04.2020 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 1.762.580 Eur

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 2.240.820 Eur

Jahresfehlbetrag auf 478.240 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.661.510 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.033.810 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf - 372.300 Eur

die außerordentlichen

Einzahlungen auf 0 Eur

die außerordentlichen

Auszahlungen auf 0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0 Eur

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 125.400 Eur

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 858.500 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf - 733.100 Eur

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 612.450 Eur

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 47.050 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 565.400 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 2.399.360 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 2.939.360 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf - 540.000 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 Eur

verzinste Kredite auf 612.450 Eur

zusammen auf 612.450 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 300 v.H.

- Grundsteuer B 365 v.H.

b) Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 24,60 Eur

- für den zweiten Hund 37,20 Eur

- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2017 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.154.217,72 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2018 mit 169.045,71 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 insg. 4.323.263,43 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2019 mit 163.340,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 4.159.923,43 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 478.240,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 3.681.683,43 Eur.

Kehrig, den 04.05.2020 — Ostrominski
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.05.2020 bis 20.05.2020 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim, Zimmer 1.128, öffentlich aus.

Kehrig, den 04.05.2020 — Ostrominski
Ortsbürgermeister