Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2020
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- Erstellt: Freitag, 08. Mai 2020 08:31
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kehrig für das Haushaltsjahr 2020
vom 04.05.2020
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 04.04.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 30.04.2020 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 1.762.580 Eur
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 2.240.820 Eur
Jahresfehlbetrag auf 478.240 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.661.510 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.033.810 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf - 372.300 Eur
die außerordentlichen
Einzahlungen auf 0 Eur
die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 0 Eur
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 125.400 Eur
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 858.500 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 733.100 Eur
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1) auf 612.450 Eur
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1) auf 47.050 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) 565.400 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 2.399.360 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 2.939.360 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf - 540.000 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Eur
verzinste Kredite auf 612.450 Eur
zusammen auf 612.450 Eur
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 24,60 Eur
- für den zweiten Hund 37,20 Eur
- für jeden weiteren Hund 49,20 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2017 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.154.217,72 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2018 mit 169.045,71 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 insg. 4.323.263,43 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2019 mit 163.340,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 4.159.923,43 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 478.240,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 3.681.683,43 Eur.
Kehrig, den 04.05.2020 — Ostrominski
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.05.2020 bis 20.05.2020 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim, Zimmer 1.128, öffentlich aus.